Spendenbarometer

Für die Errichtung der Turmhaube benötigen wir umfangreiches Eigenkapital zur Einwerbung von weiteren Fördergeldern. Nur mit einem hohen Spendenstand können wir auch weitere Stellen überzeugen, den Wiederaufbau des Kirchturms zu unterstützen. Durch die Unterstützung zahlreicher Sponsoren und durch vielfältige Veranstaltungen haben wir in den letzten zehn Jahren bereits einen erheblichen Anteil des Eigenkapitals aufgebracht.

Der Spendenstand des Fördervereins Lukaskirche Dresden e.V. beträgt 250.604,92 €!

Davon wurden bereits folgende Beträge für die unmittelbaren Vereinsziele aufgewendet (Auswahl):

  •   2.800,00 € im Jahr 2011 für Sicherungsarbeiten und das Netz am Lukaskirchturm ,
  •   1.986,65 € für das Projekt Bergung der alten Zifferblätter und Spendenaufsteller,
  • 12.849,09 € für das Projekt Schautafel mit einem rekonstruierten Zifferblatt und
  •   2.758,00 € im Jahr 2015 für die Reparatur des Daches der Lukaskirche sowie
  •   9.582,82 € im Jahr 2016 für die Machbarkeitsstudie Wiederherstellung Kirchturm des Kirchturms der Lukaskirche Dresden
        (Variantenuntersuchung, Grundlagenermittlung, Kostenschätzung)
  • 42.936,74 € im Jahr 2017 für die Entwurfsplanung für die Wiederherstellung des Kirchturms der Lukaskirche Dresden
        (Statik, Gestaltung und 3D-Modell, Kostenberechnung)

Der Kontostand des Fördervereins Lukaskirche Dresden e.V. beträgt somit 177.691,62 € (Stand: 9. September 2022). Herzlichen Dank an alle Spender.

Jedoch müssen bis zum Beginn des Wiederaufbaus des Lukaskirchturms noch viele Spenden eingeworben werden.

Möchten Sie uns unterstützen? Für Ihre Zuwendung bedanken wir uns recht herzlich und stellen Ihnen gern eine steuerlich absetzbare Spendenbescheinigung aus.

IBAN: DE15 3506 0190 1624 6600 10 (für Spenden und Mitgliedsbeiträge)
BIC: GENO DE D1DKD bei der KD-Bank Dortmund (Bank für Kirche und Diakonie; ehemalige Landeskirchliche Kreditgenossenschaft Sachsen)
Bitte unbedingt den gewünschten Verwendungszweck wie z.B. "Wiederaufbau Lukaskirchturm" angeben.

Rechtlicher Hinweis: Die eingeworbenen Spenden werden als zweckgebundene Rücklage nach § 62 Nr. 1.1 der Abgabenordnung (Förderkörperschaft) bzw. als freie Rücklage nach § 58 Nr. 7a der Abgabenordnung (eigene gemeinnützige Tätigkeit) zur Erfüllung des Vereinszweckes verwendet.

Hinweis zu Spendenbescheinigungen: Für Ihre Spende stellen wir Ihnen gern eine beim deutschen Finanzamt anerkannte Spendenbescheinigung aus. Bite beachten Sie, daß bei Spenden bis zu 300 € der Ausdruck des Online-Bankings oder ein Kontoauszug als Nachweis ausreicht. Um unsere Kräfte und Finanzen für die Vereinsaufgaben verwenden zu können, stellen wir seit 2021 für Spenden unter 300 € (2017-2020: für Spenden unter 200 €, Quelle: Jahressteuergesetz 2020 und § 50 (4.2) EStDV) eine gesonderte Spendenbescheinigung nur noch auf Nachfrage aus. Wir bitten dahingehend um Ihren Hinweis (Anruf / E-Mail).